Welche Gebisse sind in der Dressur auf dem Turnier erlaubt?
In Dressurprüfungen auf Trense sind laut Ausrüstungskatalog der FN nur einfach und doppelt gebrochene Gebisse erlaubt. Zugelassen sind Wassertrense, Olivenkopf, D-Ring und Schenkeltrense sowie Kombinationen dieser Ringformen, etwa aus Metall, Gummi, Kunststoff oder Leder. Die Gebissstärke am Maulwinkel muss bei Pferden 14–21 mm und bei Ponys 10–18 mm betragen.
Die Kandare ist ab Klasse S** vorgeschrieben und in den Klassen L bis S* nur erlaubt, wenn die Ausschreibung sie vorsieht. Sie wird immer mit Unterlegtrense, Kinnkette und englischem Reithalfter geritten. Maßgeblich sind die jeweils aktuelle Fassung des Katalogs und die Ausschreibung.
Von Julia Lühr, Ahrens Reitsport in Tangstedt · Stand
Für Dressurprüfungen nach der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) legt der Ausrüstungskatalog der FN genau fest, welche Gebisse, Maße und Reithalfter zulässig sind. Grundsatz: Jede Ausrüstung, die dort nicht ausdrücklich genannt ist, ist nicht zugelassen. Der Katalog wird zu Beginn jedes Jahres aktualisiert, die folgende Übersicht beruht auf dem Stand Februar 2026.
Welche Gebisse sind in Dressurprüfungen auf Trense erlaubt?
Erlaubt sind nur einfach und doppelt gebrochene Gebisse, Stangengebisse, Pelham, Springkandare, Baucher- und Drei-Ringe-Gebiss sind dem Springen und Gelände ab Klasse A vorbehalten. Zugelassen sind diese Ringformen:
- Wassertrense mit durchlaufenden, kreisrunden Ringen
- Olivenkopftrense, auch mit durchlaufenden Ringen
- D-Ring-Trense
- Schenkeltrense (die Variante mit Stegbefestigung nur in Prüfungen über Hindernisse)
- Kombinationen aus diesen Ringformen
Als Material nennt der Katalog etwa Metall, Gummi, Kunststoff und Leder. Das Material muss Zugbelastungen standhalten, darf durch Kauen nicht zerstört werden und muss glatt und abgerundet sein. Auch gebogene Mundstücke mit Zungenwölbung, frei rollende Teile im Mittelstück und Kugelgelenke sind abgebildet. Arretierende Verbindungen sind nicht zulässig.
Welche Maße schreibt die FN für gebrochene Gebisse vor?
Die Maße unterscheiden sich für Pferde und Ponys, gemessen wird nach den Abbildungen im Katalog.
| Merkmal | Pferde | Ponys |
|---|---|---|
| Gebissstärke am Maulwinkel | 14–21 mm | 10–18 mm |
| Dünnste Stelle | über 8 mm | über 8 mm |
| Durchmesser der Gebissringe | 55–90 mm | 45–70 mm |
| Mittelstück bei doppelt gebrochenen Gebissen | max. 40 mm lang | max. 40 mm lang |
| Gebissscheiben aus glattem, biegsamem Material | mind. 45 mm | mind. 45 mm |
Außerdem darf das Gebiss die Maulwinkel nicht einklemmen und soll bei gerader Lage nicht mehr als etwa 0,5 cm zwischen Maulwinkel und Gebissring herausragen. Für die Einhaltung der Maße ist laut Katalog der Teilnehmer verantwortlich.
Wann darf oder muss in der Dressur auf Kandare geritten werden?
Ab Klasse S** ist die Kandare vorgeschrieben, in den Klassen L bis S* nur dann, wenn die Ausschreibung sie vorsieht. Vorgeschrieben ist sie außerdem in Dressurreiter-Prüfungen der Klasse S und in der Teilprüfung Dressur der Vielseitigkeit Klasse S. Nach Ausschreibung möglich ist sie in Dressurreiter-Prüfungen der Klassen L und M sowie in Dressurpferde-Prüfungen der Klasse S. Für die Kandarenzäumung gilt:
- immer mit Unterlegtrense (Wasser-, Olivenkopf- oder D-Ring-Trense, 10–16 mm stark)
- Oberbaum max. 5 cm, Unterbaum max. 10 cm, Verhältnis 1:1 bis 1:2
- Zungenfreiheit max. 40 mm
- Kinnkette vorgeschrieben, Kinnkettenunterlage und Scherriemen zulässig
- nur in Verbindung mit dem englischen Reithalfter
Welche Reithalfter sind in der Dressur zulässig?
Auf Trense sind das hannoversche, das englische, das kombinierte und das mexikanische Reithalfter sowie zahlreiche abgebildete Varianten erlaubt. Beim hannoverschen Reithalfter müssen zwei Finger zwischen Nasenrücken und Riemen passen, beim englischen und kombinierten ein bis zwei Finger. Zur Kontrolle darf der FEI-Messkeil verwendet werden.
Was gilt bei Wettbewerben nach WBO?
Für Wettbewerbe im Breitensport gilt die Wettbewerbsordnung (WBO), die in einzelnen Punkten abweicht. Stangengebisse sind dort zum Beispiel nicht zulässig. Maßgeblich sind immer die Ausschreibung und die Besonderen Bestimmungen des Landesverbands.
Quellen
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